Der ZEV ermöglicht es Eigentuemern von Mehrfamilienhaeusern und Nachbarn, Solarstrom gemeinsam zu nutzen. Seit 2018 gesetzlich verankert, bietet das Modell attraktive Vorteile.
Was ist ein ZEV?
Mehrere Verbraucher schliessen sich zusammen, um Solarstrom gemeinsam zu nutzen. Der ZEV tritt als ein Verbraucher auf. Intern wird über ein eigenes Messsystem verteilt.
Vorteile
- Hoeherer Eigenverbrauch: Verteilung auf mehrere Nutzer
- Tiefere Stromkosten: Guenstiger Solarstrom für alle
- Netzkosteneinsparung: Nur Netzbezug mit Gebühren
- Immobilienwert: ZEV steigert den Wert
- Geteilte Kosten: Investition auf mehrere Parteien
Voraussetzungen
Solaranlage mindestens 10% der Anschlussleistung. Freiwilliger Beitritt. Internes Messsystem. Anmeldung beim Energieversorger.
Organisation
ZEV-Reglement definiert Rechte, Pflichten und Verteilung. Interner Strompreis guenstiger als Netzstromtarif, deckt aber Produktionskosten.
Technische Umsetzung
Smart-Metering mit 15-Minuten-Intervallen. Verschiedene Verteilmodelle möglich.
Mehrfamilienhaus
Klassisches Anwendungsgebiet. Verschiedene Haushalte ergaenzen sich im Verbrauchsmuster, maximieren den Eigenverbrauch.
Über Grundstuecksgrenzen
Seit Gesetzesrevision auch über Parzellengrenzen möglich. Technisch anspruchsvoller, aber vielfaeltige Möglichkeiten.
Unsere Erfahrung: Zahlreiche ZEV-Projekte realisiert. Von Planung über Installation bis Abrechnungsinfrastruktur alles aus einer Hand.
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Jetzt Solar-Rechner startenUmweltbilanz und Nachhaltigkeit
Eine Solaranlage in der Schweiz vermeidet pro kWp jährlich rund 400–500 kg CO₂. Bei einer typischen 10-kWp-Anlage sind das über die Lebensdauer von 25 Jahren mehr als 100 Tonnen eingespartes CO₂. Die energetische Amortisation – also die Zeit, bis die Anlage mehr Energie produziert hat als für ihre Herstellung benötigt wurde – liegt bei nur 1–2 Jahren. Danach liefert sie über 20 Jahre lang sauberen, klimaneutralen Strom. Am Ende ihrer Lebensdauer können über 95 % der Materialien recycelt werden. Silizium, Glas und Aluminium werden zurückgewonnen und in neuen Produkten eingesetzt. So schliesst sich der Kreislauf – und Sie leisten einen messbaren Beitrag zur Energiewende in der Schweiz.
Schweizer Förderprogramme im Überblick
In der Schweiz profitieren Eigenheimbesitzer von attraktiven Förderprogrammen für Solaranlagen. Die Einmalvergütung (EIV) des Bundes deckt bis zu 30 % der Investitionskosten. Zusätzlich bieten viele Kantone und Gemeinden eigene Zuschüsse an. In Zürich beispielsweise gibt es kantonale Zusatzförderungen von bis zu CHF 3’000, während Bern einen Bonus für Fassadenanlagen gewährt. Wichtig: Die Förderanträge müssen vor Baubeginn eingereicht werden. Ihr Solarinstallateur übernimmt in der Regel die gesamte Administration. Die Bearbeitungszeit beträgt aktuell 3–6 Monate. Zusätzlich können Sie die Investitionskosten vollständig von der Einkommenssteuer abziehen – das spart je nach Steuersatz nochmals 20–35 % der Nettokosten.
Den richtigen Solarinstallateur finden
Die Wahl des Installateurs ist entscheidend für eine erfolgreiche Solaranlage. Achten Sie auf folgende Kriterien: Der Betrieb sollte über eine Swissolar-Zertifizierung verfügen und Erfahrung mit mindestens 50 installierten Anlagen vorweisen können. Holen Sie mindestens drei Offerten ein und vergleichen Sie nicht nur den Preis, sondern auch die verwendeten Komponenten und Garantiebedingungen. Ein guter Installateur bietet eine Vor-Ort-Begehung an und erstellt eine individuelle Ertragsberechnung. Fragen Sie nach Referenzprojekten in Ihrer Region. Der Installateur sollte auch den Papierkram übernehmen: Baumeldung, Pronovo-Anmeldung und Netzgesuch. Seriöse Betriebe bieten zudem Wartungsverträge an, die eine regelmässige Überprüfung der Anlage sicherstellen und so langfristig die optimale Leistung gewährleisten.
Solaranlage für Mieter und Stockwerkeigentümer
Auch ohne eigenes Dach können Sie von Solarstrom profitieren. Das Modell der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) ermöglicht es Mietern und Stockwerkeigentümern, gemeinsam eine Solaranlage zu betreiben und den Strom untereinander aufzuteilen. Der Vermieter oder die Stockwerkeigentümergemeinschaft installiert die Anlage, und die Kosten werden fair auf alle Parteien verteilt. Seit der Revision des Energiegesetzes sind die rechtlichen Rahmenbedingungen klar geregelt. Der Solarstrom wird direkt an die Bewohner verkauft – günstiger als der normale Netzstrom. Alternativ gibt es Stecker-Solaranlagen für den Balkon: Mit 300–800 Watt Leistung produzieren sie genug Strom für Kühlschrank und Grundlast – ganz ohne Dachmontage.
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Abrechnung und Messtechnik im ZEV
Die Abrechnung innerhalb eines Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch (ZEV) erfordert eine präzise Messtechnik und klare vertragliche Regelungen. Jede Verbrauchseinheit benötigt einen eigenen Untermesszähler, während am Netzanschlusspunkt ein Hauptzähler den Gesamtverbrauch und die Netzeinspeisung misst. Die Kosten für den Solarstrom werden gemäss dem internen Tarif auf die Teilnehmer umgelegt, der höchstens dem lokalen Standardtarif des Verteilnetzbetreibers entsprechen darf. Moderne Abrechnungslösungen wie Smart-Me oder clever|energy automatisieren diesen Prozess vollständig. Die Abrechnung erfolgt typischerweise monatlich oder quartalsweise. Wichtig ist die korrekte Anmeldung beim lokalen Netzbetreiber, da der ZEV als ein einziger Endverbraucher zählt und nur noch einen Netzanschlussvertrag hat. In den Kantonen Zürich, Bern und Luzern gibt es klare Richtlinien für die Vertragsgestaltung. Ein erfahrener Solarinstallateur unterstützt Sie bei der Auswahl der Messtechnik und der administrativen Abwicklung gegenüber dem Netzbetreiber und Pronovo.